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Warum einfach, wenn es auch umständlich geht.

Posted on : 18-07-2011 | By : MatthiasN | In : Finanzen und Steuern

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Die Ablehnung des Steuervereinfachungsgesetzes durch den Bundesrat am 8. Juli macht vor allem wieder eines deutlich: Der Gesetzgeber bleibt seinem Motto “Warum einfach, wenns auch umständlich geht” treu.

Viele Medien hatten schon voreilig verkündet, das im Rahmen des zu verabschiedenden Gesetzes einiges leichter werden würde. Doch weit gefehlt; es bleibt vorerst alles beim alten, da keine Mehrheit zu Stande kam.

Was bedeutet das nun unter anderem für den Unternehmer?

Auch weiterhin besitzen E-Mail-Rechnungen ohne digitale Signatur keine Rechtskräftigkeit. Im Falle einer Prüfung sind selbstausgedruckte Rechnungen, die Sie von anderen Unternehmen bekommen haben wertlos. Und da sich über das Jahr hinweg einige dieser Rechnungen ansammeln können, ist eine mögliche Nachforderung mancherorts existenzbedrohend. Es gilt nun weiterhin auf eine Rechnung mit digitaler Signatur zu bestehen, oder sich die Rechnung per Post zusenden zu lassen. Dazu ist der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet.

Gültig sind Rechnungen auch künftig nur dann wenn Sie elektronisch digital signiert sind, über eine EDI generiert wurden oder aber per Post (physisch) zugesendet wurden.

Elektronische Rechnungen müssen ebenso wie alle anderen Belege 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies macht ein regelmäßiges Backup Ihres Postfachs notwendig.

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